Mittwoch, 23. April 2014

SPD und CDU verschärfen Hartz IV

Neue Regeln bei Hartz IV? Hier die neuen Regelungen laut Bild:

DIE GROSSE HARTZ-REFORM – DAS KOMMT AUF DIE STÜTZE-BEZIEHER ZU:
► Hartz-Empfänger sollen in der Regel nur noch alle 12 Monate einen Antrag auf Stütze stellen müssen (derzeit alle 6 Monate).
► Ziehen Hartz-Empfänger in Wohnungen um, die zwar nicht größer, aber teurer sind, soll nur die alte Miete weiter gezahlt werden.
► Bei Stütze-Empfängern, die z. B. die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht an den Vermieter weiterleiten, sondern das Geld für andere Dinge ausgeben, hilft der Staat künftig nicht mehr aus der Klemme. Bislang mussten Jobcenter oft trotzdem nachzahlen.
► Härtere Strafen: Die Bundesagentur für Arbeit will die Zahlung an Hartz-Bezieher künftig komplett einstellen, wenn sie Termine sausen lassen oder sich nicht beim Jobcenter melden.

Punkt 1: Die Änderungsanträge bestanden auch bisher nur aus ankreuzfeldern, ob sich etwas verändert hat, und müssen wie immer nur für geänderte Lebensverhältnisse ausgefüllt werden.

Punkt 2: Kürzung bei Umzug in teurere Wohnung - nein, Phantasieangebote von angeblich billigeren Wohnungen, um nur einen Teil der aktuellen Wohnung zu zahlen. Kürzungen dürfte bis zu 80 % aller Harzer gelten; Es werden auch weiterhin nicht ernst gemeinte billigere Wohnungsangebote herumgesendet werden - die Übernahme der Umzugskosten wird allenfalls gestundet und müsste im nachhinein abgestottert werden (ca. 40 € Abzug vom Unterhalt im Monat). Weiterhin wird es bei diesen Angeboten auch Manipulationen in der Quadratmeter-Berechnung der Wohnfläche geben, auch Probleme mit Kaution, Courtagezahlungen und Übernahmezwang von überteuerten Einbauküchen o.ä. wird es legal geben. Weiterhin werden die Wohnungsangebote auch in Problemvierteln liegen wie in der Nähe von Psychiatrien, Gefängnissen, sog. Multikulti-Projektgebieten oder sozialen Brennpunkten mit Jugendkriminalität o.ä. Vor allem aber auch Angebote von Wohnungen mit Nachbarstreitproblembereichen, extrem hohen Nebenkosten, hohen Energiekosten (Strom, Heizung) liegen - Stichworte elektrische Warmwasserheizung, pauschale Strafzahlungen an alle Mieter wegen nicht sortiertem Müll etc. 
Neu auch Wohnungsangebote mit bisher bereits nicht funktionierenden Energiesparkonzepten der Energiewende wie Erdwärme etc, die erst nach frühestens 1 jahr abgerechnet werden und dann die viel zu niedrige Pauschale angesetzt haben mit astronomischen Nachzahlungen und dramatischen Erhöhungen der Pauschale nach 1 Jahr - was dann auch zu Hartz-IV-Strafen, fehlender Übernahme der Zahlungen etc. führen. 
Also alles Wohnungen, die man nicht annehmen kann und deren angeblich billigeren Phantasiemieten dann dazu benutzt werden sollen, die Miete in der eigenen Wohnung zu mindern. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Formbriefe, die an alle Harzer versendet werden und Mietkürzungen verlangen, schon geschrieben.
Punkt 3 - keine Übernahme von Mietschulden: betrifft vor allem Nebenkostenabrechnungen mit hohen Nachzahlungen etc. Diese Nachzahlungen müssen dann nicht mehr von der Arge übernommen werden. Auch bisher mussten diese ja oft eingeklagt werden und wurden nur in etwa 40 % der Fälle letztendlich übernommen.
Punkt 4: Härtere Strafen bei Terminversäumnissen: Wieder ein weites Feld für "Missverständnisse" bei der Terminabsprache. Missverständlich formulierte Briefe mit Terminen im Kleingedruckten. Missverständnisse im Wartebereichen mit mangelnder Ausweisung von "Kunden mit Termin". Mißverständnisse vom Sicherheitspersonal, das einen oft zwingt, trotz Termin eine Wartemarke zu ziehen mit Wartezeiten von Stunden und dann angeblich versäumten Termin.  Im Übrigen werden ca. 80 % der Terminversäumnisse nur noch durch mündliche Aussagen oder mündliche Einschätzungen der Sachbearbeiter über den Arbeitslosen ausgelöst. Typisch als Ankreuzfeld auf Formularen für Sachbearbeiter / interne Stellenvermittler / externen Stellenvermittlern die vorgedruckte persönliche Einschätzung: "Kommt laut Aussage der Sachbearbeiter häufig zu Terminen zu spät oder versäumt diese unentschuldigt".

Kurz gesagt: Merkel zieht die Zügel wieder an. Bei halblegalen Informationsnetzwerken unter Arbeitgebern gibt es ergo auch wieder die Aufforderung zu mehr Kündigungsversuchen gegenüber Arbeitnehmnern mit dem Versprechen, mit den Verschärften Hartz-IV-Gesetzen könne man diese jetzt mehr unter Druck setzen und Lohnverringerung bzw. mehr loyales Verhalten von Arbeitnehmern erzwingen. Ergo kann man im Moment nur allen gekündigten Arbeitnehmern empfehlen, sofort wirklich Kündigungsschutzklage (nicht nur einfach gegen Kündigung klagen, sondern wirklich Kündigungsschutzklage aus sozialen Gründen) einzulegen und die Klage hinauszuzögern - Keine Einigung auf Abfindung - die wird eh mit Buchhaltungsmanipulationen meist nicht ausgezahlt oder von der Hartz-IV-Behörde eingezogen). Ruhig durch mehreren Instanzen klagen und dann auch den Umzugszwang in angeblich billigeren Wohnraum etc. mit als Argument einbringen und Versuchen, Beweise über Wohnverhältnisse, Nebenkosten, zu erwartende Zukunft der Kinder bei Schul/Wohnungswechsel u.ä. zu sammeln und bereits der Kündigungsschutzklage hinzuzufügen, wenn man diese auf über 1 jahr hinauszögern kann. Kündigungsschutzklagen, die meist noch über die eigene Rechtsschutzversicherung oder ohne Anwalt gemacht werden können, sind preiswert und finanzierbar; Spätere Klagen wegen Hartz-IV-Problemen sind selten erfolgreich, langwierig, demütigend und extrem willkürlich!