Freitag, 30. September 2011

Hauptschüler erfolgreicher oder Lernt man in der Hauptschule doch was für´s Leben?

Sicher kennen alle die abgedroschenen Vorurteile: Lerne was, dann wirste was; Handwerk hat goldenen Boden;

Muss alles relativiert werden, wie jetzt eine Statistik zeigte. Hauptschüler haben demnach den erfolgreichsten Lebensweg vor sich. Der typische Hauptschüler heiratet bzw. zieht mit Lebenspartner zusammen spätestens bis 25. Mit 30 haben bereits die Hälfte aller Hauptschulabsolventen Wohneigentum wie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Mit 40 hat der typische Hauptschulabsolvent bereits als Chef im Schnitt 10 Leute unter sich, mit 50 ist er im Schnitt Partner/Miteigentümer/Geschäftsführer der eigenen Firma. Ein eigenes Auto hat er mit 18, mit 30 fährt er obere Mittelklasse. Schon ab 20 macht er regelmäßig Urlaub; bis 30 meist Ballermann-Urlaub, ab 30 bevorzugt er Cluburlaub.

Seine Erfolgsstrategie: Auf der Hauptschule hat er praktische Erfahrungen mit Mobbing, körperlichen Auseinandersetzungen und weiss, wie man sich vor Gericht und gegenüber der Polizei bei sowas erflogsorientiert verhalten muss. In der Ehe hat er die Hosen an, ist gewaltbereit, aber weiss auch, wie man sich bei sowas ungestraft verhalten muss. Er ist bereit, die Gesellschaft zu schädigen, wenn es ihm einen Nutzen bringt und er kann das zu erwartende Strafmaß und die Aufklärungsquode realistisch einschätzen. In etwa das, was er in der Hauptschule gelernt hat. Er sitzt öfter im Gefängnis, Strafen bedeuten für ihn aber nur sehr selten einen Einschnitt in seiner Karriere. Scheidungen oder ungewollte Schwangerschaften bedeuten für den Ex-Hauptschüler auch fast immer eine finanzielle und berufliche Verbesserung, im Gegensatz zum Gynasiasten. Er kommt gut mit Indischen und anderen Hilfskräften klar und regelt diesbezügliche Konflikte eleganter und erfolgreicher. Mit 30, also in dem Alter, mit dem der Großteil der Ex-Abiturienten seinen Uni/Hochschulabschluss macht, hat der Es-Hauptschüler auch bereits auf dem zweiten Bildungsweg, durch Firmenweiterbildung oder Fernstudium einen hochqualifizierten Bildungsabschluss; Der Ex-Hauptschüler hat aber bereits über 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und ein Vermögen von durchschnittlich 25000 € angespart.

Als anderes Extrem sieht der Lebensweg der Gymnasiasten weniger rosig aus als man denkt. Bis 25 versucht der typische Gymnasiast verschiedene Studiengänge und wechselt oft. Mit 30 macht er im Schnitt seinen Hochschul/Uni-Abschluss. Dann kommt im Schnitt ein Knick wegen Wiedervereinigung/HartzIV. Seine bisherigen beruflichen Leistungen werden ihm wieder hintenrum aberkannt, er muss als Zeitarbeiter oder Leiharbeiter sich wieder auf den geringsten Lohnstufen bewegen. Diese Phase fällt in der Regel mit der Familiengründung zusammen. Mit 40 hat er nur wenig in die Rente eingezahlt, und seine beruflichen Qualifikationen gelten als veraltet und er zeigt massive Burn-Out-Probleme. Mit 50 kommt dann noch eine kaputte Ehe und keine Kinder bzw. aberkanntes Sorgercht für die Kinder dazu. Gymnasiasten sind mit 50 wesentlich häufiger überschuldet durch Firmengründungen oder durch Scheidungen / Familiengerichtsangelegenheiten. Er begeht häufiger Selbstmode, er ist mehr von Altersarmut bedroht.

Ein eigenes Auto hat der Ex-Gymnasiast ab 18 erst zu 20%, meist zweckorientiert je nach Lage der Uni. Bis 40 fährt er einen Kleinwagen, danach zweckorientierte PKW je nach beruflicher Anforderung.

Er verhält sich naiv gegenüber Gerichten und gegenüber der Polizei, bekommt bei Zivilrecht zu 80% Unrecht und kassiert im Strafrecht oft massive Geldstrafen wegen Nichtigkeiten, vor allem im Straßenverkehr, was für ihn jedes mal einen erheblichen Schnitt in seiner Karriere bedeutet. Er wird nur in ein Zehntel soviel Körperverletzungsauseinandersetzungen verwickelt wie der Hauptschüler, muss aber in über 90% der Auseinandersetzungen erhebliche Strafen oder Schadensersatzforderungen zahlen; Er behält aus 15% seiner körperlichen Auseinandersetzungen bleibende körperliche Schäden, der Hauptschüler nur in deutlich weniger als 1 %. Der Es-Gymnasiast wird meist bei Demonstrationen von der Polizei verprügelt, der Ex-Hauptschüler meist bei Sportveranstaltungen. Der Ex-Gymnasiast wird dabei ebenfalls im Schnitt schwerer verletzt, der Ex-Hauptschüler muss höhere Strafen zahlen.

Nur wenige Rauschgiftverkaufsdelikte werden von Ex-Gynmasiasten begangen, aber 90% aller Hausdurchsuchungen wegen Drogendelikten finden bei Studentenwohnungen von Ex-Gymnasiasten statt.

Ausnahmen von beiden Gruppen sind Familien mit politischen/wirtschaftlichen Beziehungen, von der Lokalpolitik bis zum Schützenverein; etwa 20% der Bevölkerung. Diese Gruppe hat bereits mit 25 Wohneigentum und Fahrzeuge der oberen Mittelklasse. Ab 30 sind sie bereits Chef mit mindestens 50 Leuten unter sich, sie heiraten frühestens ab 35 in der Regel deutlich jüngere Lebenspartner oder genau gleichaltrige Lebenspartner bei weiterer drastischer beruflicher Verbesserung. Ab 40 dann oft Heiraten in den USA (Floroda häufig) und Erlangung eines Doktortitels. Mit 50 dann neben mehreren eigenen Firmen noch Professuren und politische Vorträge. Sie kann ihren Uni-Abschluss immer sofort in beruflichen Erfolg umsetzen.

Die größte Problemgruppe bei HartzIV ist demnach der Uni/Hochschul-Absolvernt mit besonderen Qualifikatinen, der nach dem Abschluss keine Stelle bekommt und dessen weiterer Lebensweg dann von flexiblen Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit/Zeitarbeit gekennzeichnet ist und der zeitweise HartzIV bekommt; Der dann mehrfach Scheidungen und Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht hat.

Montag, 26. September 2011

Entwicklungshilfe und Soli - wer bekommt eigentlich?

Heimlich werden die Statistiken über die Verwendung von Wirtschaftshilfe und Soli-Geldern behandelt - mit Recht. Denn wer die aktuellen Schlagzeilen in der Presse ließt und dann sieht, wo die Gelder hin wandern, der staunt.

Markant: China, Indien und Fernost sind auch in Zukunft dicke Posten der deutschen Wirtschafts- und Entwicklungshilfe. Wer den Wirtschaftsboom feiert und den Westen wirtschaftlich ausbremst, dessen billige Computertalente im Westen als Vorbild für deutsche Arbeitnehmer hingestellt werden, ja, die bekommen auch weiterhin dicke Posten an Wirtschaftshilfe. Da staunen die leer ausgehenden Griechen, Portugiesen und Spanier sicher; Und auch mancher HartzIV-Empfänger wundert sich, warum Chinesen und Inder mit deutschen Geldern eine bessere Computerausbildung und Englischausbildung bekommen als deutsche HartzIV-Kinder.

Erstaunlich auch die größten Posten der Soli-Verwendung. Unsere wirtschaftlich boomende Hauptstadt Berlin, insbesondere die Infrastruktur im Regierungsviertel und Umgebung, sind da die ersten Posten der hilfsbedürftigen, auf Soli-Gelder angewiesenen Geldempfänger. Da bekommen die marmorglänzenden Fassaden von Banken, Industrieunternehmen und Beamten mehr Soli-Gelder als das runtergekommene Viertel an HartzIV-Geldern. Aber über Soli-Gelder redet man nicht, man hat sie.

Freitag, 16. September 2011

Das U-Bahn-Schläger-Problem – weiterhin Volksverdummung

Seit die großen Pressemeldungen über U-Bahn und S-Bahn-Schläger herumgehen, sollte man meinen, die Politik bzw. die Justiz hätte etwas getan, um dies abzustellen und um die Sicherheit in öffentlichen Nahverkehrsmitteln wiederherzustellen. Doch ein Blick hinter die Kulissen offenbart haarstäubendes.

Einziges Mittel der Justiz in diesen Dingen ist Öffentlichkeitsarbeit: Es werden von dem Presseabteilungen von Staatsanwaltschaft und Justiz die haarstäubendsten Fälle an die Öffentlichkeit gegeben, während dies nur die Spitze des Eisberges ist und jährlich tausende derartiger Vorfälle angezeigt werden. Außerdem werden willkürlich Preise an Einzelpersonen vergeben, ohne daß die Darstellungen (oft nur von 1 Zeugen der den Vorschlag gemacht hat) ausreichend belegt werden. Schwätzer, die sich aufspielen wollen und Selbstdarsteller haben da Hochkonjunktur.

Die Praxis in der breiten Masse der Vorfälle sieht freilich anders aus. Die Klagen Betroffener und die Vorwürfe gegen die Justiz sind da unüberhörbar:

Männer beklagen die Grundeinstellung, daß nur Männer eine Pflicht zur Zivilcourage haben. Vor allem Frauen schauen immer weg und stellen sich dazu noch fast nie nachträglich als Zeuge zur Verfügung, wenn ein Mann eingegriffen hat. Wenn Frauen als Zeugen aussagen, sind ihre Aussagen dazu noch oft ausgesprochen Männerfeindlich; Sie verharmlosen meist die Jugendgewalt und bezeichnen das Eingreifen von Männern als übertrieben und bestätigen meist noch Gewalttätigkeiten der eingreifenden Männer, die nicht auf Sicherheitskameraaufnahmen zu sehen sind. Vor allem Jugendbanden, werden sie geschnappt, behaupten immer von Erwachsenen geschlagen worden zu sein – in der Regel mit 5 und mehr Zeugen, die sich exakt absprechen und meist schon praktische Erfahrungen mit dem Absprechen von Zeugenaussagen haben. Und so viele Gegenzeugen sind in der Regel – selbst bei voller U-Bahn – fast nie zu bekommen. Zumal sich niemand gerne von ein paar Jugendlichen wegen Falschaussage anzeigen läßt. Last not Least werden auch noch Zeugen oft von den Eltern der Jugendlichen gemeinsam mit 5 und mehr Personen zusammengeschlagen und dann auch noch auf Schmerzensgeld verklagt, bekommen mit der Schmerzensgeldforderung in der Regel recht und sagen dem Zeugen dann noch vor der Verhandlung typische Mafia-Drohungen wie „Da sehnse mal, was 5 Zeugen erreichen können“ oder bringen die gewonnene Schmerzensgeldforderung noch bei der Zeugenbefragung ein.

Allgemein beklagen sich die Personen, die eingegriffen haben, in der Regel darüber, daß sich im Nachhinein selbst bei vollen Bahnen niemand als Zeuge zur Verfügung stellt. Eingreifende Personen würden auch von der Polizei in der Regel sehr schlecht behandelt. Polizisten wurden schon beobachtet, wie sich vor dem Zugang einer Bahnhofsschlägerei 20 Minuten gewartet haben, bis alles ruhig war und erst dann die Zeugen aufgenommen haben. Auf Nachfragen von Personen hin erklärten die abwartenden Polizisten: „Das sei so Vorschrift. Eingreifen dürften nur speziell Ausgerüstete Polizeikräfte mit Schutzkleidung“

Auch die Nacharbeit der Justiz zu solchen Vorfällen ist kritikbehaftet. Anwälte verdienen nur an den Opfern bzw. an den Personen, die eingegriffen haben – das heisst nur diese Personen bekommen saftige Rechnungen. In der Regel ist ja beim jugendlichen Täter seitens der Anwälte nichts zu holen, so ist es ungeschriebenes Gesetz bei Anwälten und Richtern, daß man die Sache so dreht, daß die eingreifende Person die Rechnungen bekommt. Unter vielen notleidenden Anwaltspraxen gibt es viele, die sich hauptsächlich mit solchen Jugendgewaltdelikten finanzieren. Auf diese Weise ist Eingreifen fast immer sehr teuer.

Zuletzt kommt dazu, daß sich eingreifende Personen, falls sie dabei verletzt werden, im Krankenhaus sehr schlecht behandelt fühlen und bei der Bezahlung der Krankenhausrechnung diese meist selbst bezahlen müssen.

Was soll man jetzt jemandem raten, wenn Vandalen in der S-Bahn sind? Bahn-Empfehnung ist: einen Wagen weiter gehen, sich dabei genau die Wagennummer merken sowie Bahnverbindungsdaten auf der Fahrkarte und die nächsten Stationen, wo die Bahn hält (möglichst mit geschätzter Uhrzeit), bereithalten. Die Polizei anrufen und in einem der nächsten Bahnhöfe einen Zugriff vereinbaren; Am Bahnhof dann die Polizei von der Zugtüre aus zu sich hinwinken. Aber auch dies kann bei besonders unfähiger Polizei noch vermasselt werden.

Beispiele: Personen sollten beim Polizeianruf das Alter derTäter schätzen; Man dürfe nur kommen, wenn die über18 wären bzw. kein psychologisches Attest haben daß die als unter 18 gelten.

In einem anderen Fall fragte die Polizei, ob man die Namen der Täter kenne. Wenn nicht, solle man gefälligst nachfragen. Und dann auf der Bahnhofswache eine Anzeige aufgeben. Auf die Nachfrage, ob man den Zug durchsuchen würde, wenn man sich dann nicht innerhalb von 10 Minuten wieder melde, dann knapp die Antwort: „Geht nicht!“ Man solle bitte in Zukunft nur anrufen, wenn man die Täter mit Adresse kenne.

Oder die Polizei antwortete Nachts um 11: „Tut uns leid, unser Sondereinsatzkommando stürmt gerade einen Kindergarten wegen einer Pausenklopperei.“ und legte auf.

Weitere 110-Abwimmensprüche: "Woher wollen Sie denn wissen, daß das eine echte Pistole und keine Attrappe ist? Sind Sie Schusswaffenexperte"

"Was? Die Linie 701 in Hauptbahnhofsnähe nacht um 10 - und Sie sehen Bahn-Vandalen und Reuschgift? Ach gott ach gott, vielleicht haben die auch noch nicht abgestempelt? Sie sind wohl kein Düsseldorfer, oder?"

"Das weiss doch jeder, was am Bahnhof Zoo so läuft. Da gelten halt andere Gesetze wie im Rotlichtbezirk. Wenn Sie da jemanden filmen und die Ihnen das Handy kaputthauen, sind Sie selber schuld!"

"Was? Ein Pittbull und ohne Hundemarke? Wenn die sagen Sie sollen doch besser vorne einsteigen, dann steigen Sie doch gefälligst auch vorne ein und nicht im Anhänger."

"Auch wenn in der Bahn ein ähnlichsehender Fahndungsaufruf hängt und der Kinder sexuell beschimpft - die Fahndung ist nicht mehr aktiv, der gilt als harmlos. Aber bitte nicht anfassen und nicht ansprechen, sonst rastet der sofort aus."

Noch schlechter ergeht es vermeintlichen oder selbsternannten S-Bahn-Helden. Das geringste ist, daß derartige Leute nach Jahren noch zur Staatsanwaltschaft zur Kasse zitiert werden, um 5€-Beträge für "Kopien" oder Büromaerial für den Ersatz von Auslagen der angezeigten Jugendlichen zahlen müssen.

Typisch sind auch Belehrungen von Richtern, man dürfe gewalttätige Jugendliche auf keinen Fall anfassen - egal was passiere. Man dürfe sich nur dazwischenstellen - obwohl auch das schon als "verbotene Handlungen" bestraft wird. Auch "Zurückhalten" und "Zurückstoßen" von gewalttätigen Jugendlichen wurde mit Körperverletzungsanzeigen geahndet. Oft wurde auch allgemein von "Unerlaubten Handlungen" als Betründung von Körperverletzungsanzeigen und Schmerzensgeldforderungen von Jugendlichen geredet, wenn der Angegriffene Schläge irgendwie abgewehrt hatte und die mit Karateschlägen und -Tritten angreifenden Jugendlichen sich dabei angeblich verletzt haben wollten. Im übrigen hat jeder, der sich gewalttätigen Jugendlichen in den Weg stellt, in den Augen der Staatsanwaltschaft den Geruch des Rechtsradikalismus an sich (Wortlaut aus Behördenschreiben).

Da die Opfer derartiger Polizeiaktivität meist HartzIV-Empfänger sind, die auf der Heimfahrt von ihren 1€-Jobs müde und abgekämft mit derartigen gewaltbereiten Jugendlichen konfrontiert werden, die dann tatsächlich um 10 Unr abends gerade erst aufgestanden und putzmunter sind und jedes unbedachte Wort gegen derartige Jugendliche sofort von der Staatsanwaltschaft auf die Goldwaage gelegt wird, kann man nur noch abraten, bei solchen Vorfällen einzugreifen.

Mittwoch, 14. September 2011

Nachbarschaftsstreit - keine Peanutz

Anfang des Jahres wurde ein neues Gesetzt verabschiedet, das die Streitschlichtung / außergerichtliche Einigung / Mediation ausbaut. Vor allem die Antragsflut von HartzIV-Einsprüchen bei den Gerichten wollte man so bewältigen. Doch was ist nun daraus geworden? Erste Erfahrungen zeigen haarstäubendes.

Rechtskosten sollte es sparen - doch die Kosten sind so dramatisch gestiegen, daß die Rechtsschutzversicherungen durch neue Vertragsbedingungen (300€ Selbstbeteiligung) oder direkten Ausschluss von Rechnungen für außergerichtliche Kosen gerade die Kosten dieser Mediation unter allen Umständen von der Deckung ausschließen wollen.

Massive Einschränkungen des Rechsstaates und des Grundgesetzes durch die Hinterrüre, vorgetäuschte Gerichtsverhandlungen und Schauprozesse, eskallierende Nachbarschaftsstreigkeiten - von Vermietern und HartzIV-Beamten regelrecht gesteuert bis hin zu Menschenrechtsverletzungen und Bürgerrechtsverletzungen, gegen die man nur noch vor internationalen europäischen Gerichten klagen kann - das ist teilweise die Praxis.

Vor allem die massive telefonische Einschüchterung von Einzelpersonen durch Hotlines der Rechtsschutzversicherungen, durch Anwälte und Richter sind da markant. Erschreckend sind auch scheinbar amtliche Briefe mit Siegel - teilweise sogar von Richtern oder von Anwälten. Man nutzt dabei die neue Regelung, daß auch Richter erstmal zu vermitteln versuchen sollen und dabei weitreichende Ermessensspielräume haben, einfach einschüchtende Briefe mit Amtssiegel zu versenden, von denen niemand weiss, wann ein Richterbrief ein gültiges Urteil darstellt und wann es nur Mediation bedeutet. Erschreckent auch, daß die meisten Richter mit solchen Briefen offen ihre Voreingenommenheit ankündigen und zur schau stellen, um Leute einzuschüchtern und mit Rechtskosten drohen - wobei das Gesetz doch Rechtskosten sparen sollte. Typisch sind Textbausteine wie "Wenn Sie diesen Antrag so stellen, werden Sie die unnötigen Rechtskosten selbst tragen müssen". Selbst unrechtsmäßige Anwaltsrechnungen werden dabei den Leuten zugesendet, ohne daß erkennbar ist, daß diese eigentlich nicht bezahlt werden müssen - und auf Nachfrage dann als Irrtum bezeichnet werden.

Auf der anderen Seite eskallieren seit dem neuen Gesetz die Nachbarschaftsstreitigkeiten in ungeahntem Maße. Dabei haben gerade HartzIV-Empfänger, die unter derartigen Umständen vor Gericht unterlegen waren, selbst die Praxis übernommen und eine erhebliche praktische Intelligenz entwickelt, vor allem Nachbarn per fragwürdige Anwaltsmethoden einzuschüchtern, dabei oft serienweise gewalttätig zu werden oder durch planmäßig organisierte Sachbeschädigung oder Mobbing sich ihre Nachbarn zu erziehen.

Vor allem Gewalt von Frauen gegen Männer ist da zum Normalfall geworden. Männer fallen dagegen eher durch Randale in Ämtern, Amoklaufandrohungen und provokante Selbstmordversuche auf Intercitygleisen u.ä. auf. (letzteres erzeugt Millionenschäden für stundenlang gesperrte IC-Gleise, bis man alles auf potentielle Selbstmörder abgesucht hat)

Jugendliche reagieren mit Gewalt und Vandalismus vor allem in S-Bahnen, U-Bahnen, gegen Luxusautos und Polizisten. Und alle machen dabei von dem neuen Mediationsgesetz Gebrauch und wissen: Nach den richtigen Anträgen müssen Richter und Anwälte erstmal darüber reden - mit Psychologen, ...

So schätzen Experten, daß das neue Gesetz die Gerichtskosten dramatisch gesteigert hat. Ein großer Teil der Anwaltspraxen finanziert sich seit dem Gesetz fast ausschließlich mit 300€-Beträgen, die typisch für diese Metiation sind. Rechtsschutzversicherungen ziehen bereits die Notbremse und zahlen derartige 300€-Beträge nicht mehr.

Kompetente Anwälte empfehlen inzwischen, die Mediations-Briefe nicht zu beantworten bis ein Richterbrief mit Amtssiegen kommt; Und dann kostenlos beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Rechtsbeugung, provoziert angekündigte Voreingenommenheit des Richters, wegen Formfehlern beim Schauprozess o.ä. zu klagen. Aber gerade dort häufen sich inzwischen die Klagen mit deutschen Richter-Briefwechseln, die eines Rechtsstaates nicht würdig sind.