Merkwürdig, irgendwie sind wir vor der Wiedervereinigung mit diesem Sexualstrafrecht ausgekommen und haben immer die richtigen Paragraphen gefunden um Sexualstraftäter wie Vergewaltiger hinter Gitter zu bringen. Irgendwie schaffen die hochdotierten Juristen dies nicht mehr; Liegt dies nur an der Gesetzeslage oder an der zunehmenden Korruption des gesamtdeutschen Justizsystems, die Juristen in ihren rechtsgültigen Urteilen plötzlich die Paragraphen in einem Zusammenhang nennen als wollten sie sich über die Opfer lustig machen. Blödsinnigen Nutzungen von Paragraphen, die früher eher ausgesprochene Nischen-Paragraphen waren, sind da folgende Paragraphen:
- - Ein Opfer einer Vergewaltigung müsse sich aktiv gewehrt haben.
Und jetzt kommt eine andere juristische Forderung an das Vergewaltigungsopfer daher: Hier gibt es jetzt quasi einen Zwang zur Körperverletzung wenn man eine Vergewaltigung als solche anzeigen will. Dabei lässt sich konkret nachweisen, daß zum einen Frauen die sich bei sexueller Annäherung durch eine leichte Ohrfeige gewehrt haben oder auch nur gegen eine Fummelhand leicht geschlagen haben etc. bereits rechtsgültig eine fristlose Entlasseung bekommen haben, wegen "körperlicher Beleidigung" verurteilt wurden, wegen "ungebührlichen Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten" verurteilt wurden, wegen "geschäftsschädigenden Verhaltens in Anwesenheit von Kunden" abgemahnt oder gefeuert wurden oder gar zu Schadenersatz verurteilt wurden; Oder gar Körperverletzungsverurteilungen, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen bekamen wenn sich jemanden bei einem missglückten Annäherungsversuch nicht aufgefangen haben, zur Seite sprangen und der Täter sich verletzte.
Die Schere für das Vergewaltigungsopfer wird also immer enger: Körperverletzugnsanzeige bekommen oder eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung wenn man sich nicht ausreichend gewehrt hat? Wenn man die Gesetzt so interpretiert ist dies ein massiver Verstoss gegen Menschenrechte und internationale Justizstandards!
- - Erst nach der Wiedervereinigung kommt der Begriff "falsche Verdächtigung" auf
igentlich schon alleine bei der momentanen Interpretation ein Verstoss gegen internationale Justizstandards. Selbst Problemländer wie Saudi-Arabien oder wie aktuell Katar müssen den Vergewaltigungsopfern zumindest noch Tatbestände wie "Meineid" oder "uneidliche Falschaussage", "Vortäuschung einer Straftat" oder "Manipulation/Verfälschung/Fälschen von Beweismitteln" vorwerfen - also alles Tatbestände bei denen gilt "Im Zweifel für den Angeklagten (in diesem Falle das Opfer), wo die Beweislast beim Staatsanwalt liegt und wo konkrete Beweise für diese Fehlhandlungen vorliegen müssen. Bei deutschen Staatsanwaltschaften und Polizisten ist dagegen der neue ziemlich schwammig definierte Straftatbestand "falsche Verdächtigung" beliebt, der so interpretiert wird, dass das Opfer dann zu bestrafen ist wenn man den Täter nicht bestrafen kann. Also auch dann wenn sich der Täter außergerichtlich mit der Staatsanwaltschaft einigt auf eine pauschale Strafe "um weitere Rechtskosten zu vermeiden"; auch wenn der Täter entlassen wird weil die U-Haft bereits länger als die zu erwartende Freiheitsstrafe ist und dann Gelegenheit hat zum Flüchten und Verdunkeln; Oder selbst wenn der Täter freigesprochen wird nach der Regel "Im Zweifel für den Angeklagten" ist dann automatisch das Opfer schuldig wegen seinen falschen Verdächtigungen; Oder auch wenn das Opfer einen falschen Straftatbestand genannt hat oder einen falschen Paragraphen genannt hat - also zum Beispiel es keine Vergewaltigung war sondern eine sexuelle Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Androhung von Waffengewalt, aber eben keine vollendete Vergewaltigung mit nachweisbarem Samenerguss - selbst dann bekommt das Opfer eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Bei falscher Verdächtigung also im Zweifen gegen den Angeklagten! Selbst Fehler des eigenen Anwaltes machen seinen Klienten zum Straftäter (wovon bei der zunehmenden Justizkorruption immer mehr Anwälte Gebrauch machen)! Gerade dieser Tatbestand "falsche Verdächtigung" macht jede Strafanzeige zum Pokerspiel und ist ein krasser Verstoß gegen internationale Justizstandards, Menschenrechte, Bürgerechte etc. Extremfall z.B. Amanda Knox: Die Polizei fragte sie im Verhör sie solle sagen wer der Mörder sein könne wenn sie es nicht war, Sie nannte einen Mörder, aber ihre Beweise reichten nicht aus um eine Durchsuchung zu erreichen. Folge: 30000 € Strafe wegen falscher Verdächtigung, und dann wurde die Tatsache dass sie wegen falscher Verdächtigung verurteilt war im anschießenden Mordprozess gegen sie verwendet, sie wurde wegen Mordes verurteilt. Da bekommt das Wort "Opfer" in der typischen Bushido-Aussprache einen richtigen Klang!
- Wenn man die Anzeigen wegen "falscher Verdächtigung" statistisch untersucht,
bekommen diese Anzeige fst ausschließlich gebildete unbescholtene Leute ohne Vorstrafen, während sich die "Opfer" dieses Tatbestandes meist eines sehr unlauteren Lebenswandels befleissigen. Allein dies müsste eigentlich underen Fahndern und Juristen der Exekutive zu denken geben. Ganze Abteilungen der Staatsanwaltschaft die unter dem Stichwort "falsche Verdächtigung" ausschießlich gegne typische Opfer vorgehen und bei denen ständig vorbestrafte, asoziale Zeugen der Anklage ein- und ausgehen? Ist dies Rechtsstaat?
- Und wie ist Reizgas/Pfefferspray/CS-Gas/Tränengas nun zu bewerten?
Zum einen eine merkwürdige Grauzone. Reicht es als ein klar verständliches "Nein" für einen Mann wenn ihm statt des angenehmen Parfümduftes eine Wolke kernig-würziges Reizgas entgegenkommt? Oder ist dies bereits Körperverletzung etc falls dann der Herzschrittmacher schlapp macht? Fragen über Fragen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen