Freitag, 25. Januar 2013

Harz-IV-Empfänger mit zu kleinen Wohnungen häufigste Stalking-Opfer

Gerade kam im Fernsehen ein Film mit (und von?) Katherina Witt, in dem sie sich sich selbst als Stalking-Opfer outen will; Sie versteht unter einem Stalking-Opfer eine reiche, alleinstehende Frau der Schicht der ehemaligen DDR-Elite, die in einer riesigen Villa wohnt und sich von einem Polizisten gestalkt fühlt und auch mit etwas unverhohlenem Stolz den sozialen Abstieg dessen Familie darstellt.

Statistiken besagen etwas anderes: Polizisten sind so gut wie nie Stalking-Täter. Typische Stalking-Täter sind Chefs oder Chefsekretärinnen, reiche alleinstehende beruflich erfolgreiche Personen (Mann oder Frau) und Immobilienbesitzer. Zumal die Story von Witt auch Elemente enthält, wie die ehemalige DDR-Elite-Schicht Leute der (ihrer Meinung nach) unteren Schichten vernichten und deren Familien zerstören und dabei sogar kaum Respekt vor der Institution Polizei haben. Rätselhaft ist meist, wiso die Stalking-Täter so viel Zeit zur Verfügung haben, da sie meist offiziell arbeiten und an ihrem Arbeitsplatz sein müssten; Daher die Charakteristik des Stalking-Täters als beruflich erfolgreich, faul, bösartig-intelligent und heimtückisch.

Typische Stalking-Opfer sind demnach in erster Linie intakte Familien; Also verheiratete Personen bzw. Personen in fester Partnerschaft. Häufig auch schwangere Frauen und Familien mit 1 Kind. Meist gehören die Opfer zu sozial diskriminierten Schichten; Typisch ist, daß das Opfer in einer auch nach Hartz-IV-Standard zu kleinen Wohnung wohnt (typisch: weniger Zimmer als Personen im Haushalt). Diese Schichten werden offensichtlich in der Sozialhirarchie als sexuelles Freiwild betrachtet. Stalking-Opfer werden oft als psychisch krank bezeichnet, obwohl tatsächlich nur der Täter eine psychiatrische Akte hat. Opfer müssen meist die Anwaltskosten und Schäden für die Stalking-Vorgänge selbst bezahlen bis zum wirtschaftlichen Ruin der Familie. Es gibt kaum eine brauchbare Justizstrategie gegen Stalking.

Begünstigt wurde die sich ausbreitende Stalking-Problematik vor allem durch die Justizpolitik der vergangenen Jahrzehnte; Verharmlosung und juristische Rehabilitierung der Stasi-Täter nach der Wiedervereinigung, der Ausbau des Schiedsmannwesens zum Schlichten von kleineren Streitigkeiten und die immer liberaleren Jugendgerichte haben hier die Entwicklung begünstigt; Die Verbrechensstrategie des Stalkings und Mobbings zur langfristigen Durchsetzung eigener Ziele durch eine Häufung kleiner Straftaten, bei denen das Opfer immer Unrecht bekommen soll; Das höchste für den Stalker ist, sein Opfer vor der eigenen Haustüre mit bekannten Zeugen zusammenzuschlagen und dann noch das Opfer wegen Körperverletzung zu verklagen. Ansonsten ist der Phantasie der Täter freie Bahn gelassen, da die Täter oft noch ober Ortkenntnisse, Kenntnisse des sozialen Umfeldes des Opfers und Kenntnisse über die berufliche Situation des Opfers oder ähnliches haben.

Erreicht werden soll mit Stalking meist sexuelles Entgegenkommen des Opfers, aber auf keinen Fall mit dem Ziel einer geregelten Partnerschaft oder Ehe, sondern eher auf Prostitutionsniveau. Auch ein allgemeines Abreagieren von Frust oder Mobbing werden als Ziele analysiert.

Ganz klar: Stalking-Opfer werden nur die, die sich wegen ihrer sozialen Schicht nicht gegen Straftaten schützen können. Das Stalking-Opfer hat das Gefühl, die Justiz würde nur den Täter schützen.

Keine Kommentare: