Donnerstag, 31. Januar 2013

Reform der Prozesskostenhilfe - Endlich Ruhe bei Gericht!

Der Bundestag berät eine Reform der Prozesskostenhilfe; Dabei war die Prozesskostenhilfe bis jetzt schon ein Instrument, um Menschen vor Gericht zu benachteiligen; Denn beim Berufsstand der Anwälte ist es jetzt schon Praxis, daß man bei Prozesskostenhilfe in der ersten Instanz immer Unrecht zu bekommen hat oder beim aussergerichtlichen Vergleich nachzugeben hat. Ausserdem hat sich bereits ein System von Schiedsmännern, Anwälten und Amtsrichtern gebildet, die fast alle Fälle als aussergerichtlichem Vergleich tarnen und massiv ärmere oder unliebsame Leute übervorteilen!

Insgesamt haben ärmere Menschen jetzt schon nur Nachteile, wenn sie einen Anwalt nehmen! Anwälte mit Prozesskostenhilfe bekommen von Reichen-Anwälten meist Geld, wenn sie ihren Mandanten bei einem aussergerichtlichen Vergleich ihren Mandanten übervorteilen; Oder bei einem Prozess Einsprucksfristen absichtlich versäumen oder gar Unterlagen verschwinden lassen.

Also für Hartzer am besten: Direkt bei der Geschäftsstelle eines Gerichtes Klage einreichen oder Gegenklage gegen eine andere Klage einreichen; Auf keinen Fall einen aussergerichtlichen Vergleich zustimmen z.B. bei ausstehenden Lohngeldern oder einer Abfindung zustimmen; Über 90% aller Gelder, die aus einem aussergerichtlichen Vergleich stammen, werden einfach nicht gezahlt von Firmen u.ä., und man muss sofort nochmal Geld ausgeben für die nächste Klage! Übliche Ausreden: Das einem zustehende Geld werde gegengerechnet mit anderen Geldern, die die Firma noch zu bekommen hätte. Andere Möglichkeiten sins Manipulationen beim Computer-Banking und die Behauptung, die Firma hätte die Gelder bezahlt. 

Briefe vom Gerichtsvollziehern daher immer innerhalb von 3 Tagen beantworten und die Forderung abweisen; Erhält man Post vom Gerichtsvollzieher an eine andere Adresse oder ist z.B. auf einem USA-Arbeitseinsatz ö.ä., so am besten alle Post von Vertrauten beantworten lassen.

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