Montag, 9. Juli 2012

Sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige - Harzer Freiwild?

Gerade wird groß in der Bild-Zeitung ein sexueller Übergriff eines iranischen Botschaftsangehörigen gegen ein Kind kritisiert - dazu fallen mir dann sofort Urteile gegen HartzIV-Empfänger ein, die in die Nähe von Psychiatrien umziehen mussten und dann prozessierten wegen sexueller Belästigung ihrer Kinder unter 10. Tatbestände: Überfallartiges befummeln auf dem Spielplatz und das Verfolgen des Kindes bis an die Haustüre, dort noch herumrandalieren und gegenüber den Eltern das Kind als "Nutte" oder "Hure" bezeichnen; Teilweise dabei auch noch Kindern unter 10, die angebotene Zigaretten ablehnten und, wie in Handzellten von der Drogenaufklärung empfohlen, auf den Boden warfen, dann Zigaretten in den Ausschnitt stecken und bedrohen wie "Demnächst werde ich dich mal richtig lecker ficken" und ähnliches.

HartzIV-Empfänger mussten sich sowas gefallen lassen: Ausschnitte aus Urteilen: "Bei Kindern unter 10 Jahren gibt es den Tatbestand sexuelle Belästigung gar nicht, insbesondere nur bei Berührung der Brust unabhängig davon, ob diese in dem Alter schon wegen Wachstumsproblemen (Frühreife) schon ausgeprägt ist oder nicht." oder "Nur bei nachweisbaren körperlichen Verletzungen kann Anzeige wegen sexueller Belästigung gestellt werden - also in diesem Fall nur, wenn die Zigaretten gebrannt hätten, und auch in diesem Fall nur bei dauerhaften Narben"; Zumal die Rechtsabteilungen der Psychiatrien gegen die Anzeigeerstatter immer auch Gegenanzeigen wegen falscher Verdächtigung, wegen Diskriminierung psychisch Kranker und wegen Provokation von Straftaten erhoben wurde und massiv durch Schiedsmänner, Anwälte und sogar Richter die Familien unter Druck setzten. Versicherungen stuften dies alles als "allgemeines Lebensrisiko" ein.

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