Donnerstag, 12. April 2012

Ist Zivilcourage gegenüber jugendlichen Tätern ratsam?


Eine der größten Fragen für den HartzIV-Empfänger, der nicht im besten Viertel wohnt und oft mit ÖPNV unterwegs ist, lautet: Ist Zivilcourage gegenüber jugendlichen Straftätern ratsam? Leider wird von den Pressestellen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten eine sehr blauäugige Sicht des gut funktionierenden Rechtsstaates verbreitet, werden einzelne angebliche Nothelfer öffentlich geehrt und "gegen das Wegschauen" argumentiert. Doch die Realität im HartzIV-Viertel sieht leider anders aus:

Männer, die am häufigsten eingreifen gegen Straftaten, werden von den Gerichten  und der Politik systematisch abgestraft. Motto sind Öffentlichkeitsarbeitsinitiativen der Politik und der Justiz unter dem Motte "Männer schlagen Kinder oder Frauen - nein" oder "Gewalt nimmt zu, und Frauen gehören meist zu den Verlierern!". Richter und Sozialarbeiter einhellig: Männer dürfen keine Kinder schlagen; Frauen sollten dies tun, Kinder sollten gewaltfrei erzogen werden. Auf der anderen Seite wird vor allem von Frauen grundsätzlich nicht erwartet, dass sie bei gefährlichen Schlägereien im ÖPNV oder bei Sachbeschädigungen eingreifen. In 90% der Fälle wird dies nur von Männern erwartet, wobei Männer in der Regel dann die Justiz und Politik nicht hinter sich haben, wenn es dann hart auf hart kommt.

Grundregel aus der Gerichtsstatistik: Männer werden zu oft zu Nothelfern bzw. Selbstverteidigern. Wer als Mann zum Eingreifen aufgefordert wird, eventuell noch von Frauen, sollte dies sich 3 mal überlegen.

Aus der Gerichtgsstatistik zu Selbstverteidigung/Nothilfe:

Frauen greifen so gut wie nie als Nothelfer ein, sondern fordern dies von Männern.

Männer greifen zu oft ein und bekommen fast immer eine Abfuhr vom Gericht, sie hätten die Situation falsch eingeschätzt. Frauen, die Männer zu Nothilfe aufgefordert haben, sind nur in weniger als 5% der Fälle bereit, dann auch für den Mann auszusagen, der ihnen geholfen hat. In über 40% der Fälle sagen sie soger gegen Männer aus, die sie zu Nothilfe aufgefordert haben und sagen ihnen unnötige Gewalt o.ä. nach.

95% aller Nothelfer müssen ihre eigenen Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen und bekommen keine Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung (i.d.R. 300 €)

93% aller Nothelfer müssen gegnerische Anwaltkosten ebenfalls bezahlen (i.d.R. 300€).

90% aller Nothelfer werden von jugendlichen Tätern mit mehr als 5 Zeugen wegen Körperverletzung angezeigt und haben damit vorübergehend einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.

ca. 85% aller Nothelfer müssen an jugendliche Täter Schmerzensgeld wegen Körperverletzung zahlen (300€ bis 1000€). Gründer meist "verbotene Handlungen" wie Festhalten, zurückhalten, sich in den Weg stellen; Auch das in einigen Reklamespots gezeigte Halten der Handfläche vor den Kopf des Täters mit dem Spruch "Gewalt ist keine Lösung" wurde schon mit Schmerzensgeld gemassregelt. Das Festhalten eines Armes mit einem gefährlichen Gegenstand in der Hand wird oft mit Schmerzensgeld um 1000€ gemassregelt, wenn es zu schwer zu diagnostizierenden Verletzungen wie Muskelzerrungen, Verrenkungen oder Gelenkschmerzen kommt. Sagt ein Erwachsener etwas wegen einer Sachbeschädigung in einem Bus o.ä. und es kommt daraufhin zur körperlichen Auseinandersetzung, so ist der Erwachsene darür verantwortlich, da eine Sachbeschädigung nicht rechtfertigt, es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen. Juristisch korrekt müsste ein Erwachsener beim ersten Anzeichen von Gewalttägigkeit von Sachbeschädigern sofort weggehen.

60% aller Nothelfer bekommen gerichtlich bestätigt, dass sie eine Körperverletzung begangen haben (incl. Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis mit 3 Jahren Löschungsfrist). Bei einer zweiten derartigen Nothilfe innerhalb dieser Löschungsfrist drohen Haftstrafen! Dabei sind Richter der Meinung in der Urteilsbegründung, dass Erwachsene nie zurückschlagen dürfen, selbst wenn sie bewaffnet angegriffen werden mit Messern, Totschlägern o.ä.. Zitate aus Urteilsbegründungen: "Wer angefangen hat, ist nicht relevant", "Die ursprüngliche Sachbeschädigung ist hier nicht das Thema, es geht darum, dass Sie zugeschlagen haten!" u.ä.

In dieser Situation ist es einfach extrem unehrlich, wenn im Fernsehen in Shows oft mit gestellten Schauspielern Nothilfe-Fälle behauptet werden und angebliche Preise verliehen werden. Oder wenn Pressestellen Einzelfälle herausstellen und in der Öffentlichkeit als Vorbilder in Nothilfe und gegen das Wegschauen hingestellt werden - in der Regel Personen mit reichen oder einflussreichen Verwandten in der betreffenden Stadt, auch schonmal Kommunalpolitiker, die so lokale Wahlen gewinnen oder ähnliches. Unehrlich auch, dass öffentlich gelobte Nothelfer ohne Pressemeldung 1 bis 2 Jahre später die Prozesse verlieren und Strafen/Schmerzensgelder zahlen müssen. Typisch ist ein Fall eines Nothelfers, der das Bundesverdienstkreuz bekommen sollte, dann aber nicht bekommen durfte, weil er vom jugendlichen Täter wegen einer strafbaren Körperverletzung angezeigt und verurteilt worden war. Bei allen anderen Bundesverdienstkreuzausgezeichneten waren Aktenzeichen bei Polizei und Staatsanwaltschaft unbekannt, Es gab keine Akte über den Vorfall, der meist von persönlichen Bekannten (3 Personen) nur bestätigt zu werden brauchte. Die meisten Bundesverdienstkreuz-ausgezeichneten kamen aus der Politik! Wo doch die meisten Politiker sagen, man solle nicht immer nach Politikern rufen, sondern selbst Eingreifen!

Man sollte noch dazu sagen, dass viele Zeugen von Jugendgerichtsprozessen, aber teilweise auch Schöffen und Leienrichter Opfer von Jugendbanden wurden, da im Jugendgericht und beim Schiedsmann die Angeklagten einfach Adressen von anderen Prozessbeteiligten bekommen. Beklagt wurde das jahrelange Einwerfen von Scheiben bei den Betroffenen (sie mussten dies meist selbst bezahlen, Versicherungen verweigerten Bezahlungen wegen eigener Verantwortung), sie wurden selbst Opfer von Körperverletzhungen oder wurden willkürlich Straftaten bezichtigt ohne genaue Nennung von Ort und Datum/Zeit - aber trotzdem bestraft, beklagt wurden Beschädigungen an KFZ vom Kratzer bis hin zu durchgeschnitenen Bremsschläuchen oder Ausbrennen des KFZ, geklaute oder beschädigte Fahrräder, von Unbekannten Anrufe bei der Schule oder bei Lehrern - die zu schlechten Noten oder anderem Ärger führten, verschwundenen Haustieren wie Katzen, totgequälten Kaninchen, vergiftete Hunde; Alles nicht einklagbar und kaum beweisbar. Viele der Jugendbanden hatten Kontakte zu Rockerbanden wie Hells Angel/Banditos oder zu Anwälten, die überwiegend von Jugendkriminalität leben. Ansonsten gibt es auch bei Polizei und Stadtverwaltung eine Abzock-Mentalität beim Thema Jugendkriminalität ähnlich wie bei Knöllchen für Falschparken oder Radarkontrollen -  Kassiert wird praktisch bei jedem Beteiligten.

Also: Eingreifen bei jugendlichen Straftätern: Hohes juristisches Restrisiko vor allem für männliche HartzIV-Empfänger!

Keine Kommentare: