Dienstag, 16. Juli 2013

Drastische Schlechterstellung der Familie gegenüber homosexuellen Lebensgemeinschaften



Im Grundgesetz ist der Schutz der Familie verankert - ausgehöhlt wird dies seit einiger Zeit durch die Gleichberechtigung von Homosexuellen. Trend in Deutschland ist gleichzeitig das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebensgemeinschaften und die Verschärfung von Abtreibungsregelungen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem Homosexuelle Lebensgemeinschaften im Steuerrecht den Familien gleichgestellt werden müssen, wird im Analogschluss jetzt gerade im Hartz-IV-Bereich unter Verweis auf dieses Urteil eine drastische und teilweise willkürliche Erhöhung der Auszahlungen von Hartz-IV-Leistungen an Familien praktiziert; Bei einigen Beispielen genügt den Leistungsbewilligern eine homosexuelle Lebensgemeinschaft nur als formlose Erklärung der Zusammenlebenden sowie formlose Bewerbungen um Kinderpflegschaften von alleinerziehenden Müttern gegen deren Einwilligung, um dieser Lebensgemeinschaft die vollen Hartz-IV-Bezüge für eine Familie mit 2 Kindern plus diverse Begünstigungen zu bewilligen.

Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Aberkennungen des Sorgerechtes gegenüber leiblichen Müttern und Vätern dramatisch zu; Es besteht anscheinen ein extrem hoher Bedarf an Adoptionen bei homosexuellen Lebensgemeinschaften; Da aus dem Ausland seit einigen Jahren die Adoptionszahlen insgesamt stark reduziert worden sind mit Verweis auf die Möglichkeit, daß Kinder in die Hand von homosexuellen Lebensgemeinschaften kommen könnten, hat die Lage noch verschärft.

Anscheinend aus diesen Gründen haben immer mehr Leistungskürzungen von Hartz-IV-Bezügen eindeutig die Zielrichtung, Familien zu zerstören und die Kinder durch Druck eine Adoptionsfreigabe für die Kinder zu erreichen. Trend: Homosexuelle Lebensgemeinschaften haben das Sorgerecht, aber das Kind ist dennoch meistens bei den leiblichen Eltern. Zudem besteht hier inzwischen ein klares Beuteschema auf Kinder von Eltern mit Abitur und hochwertiger Berufsaufbildung, die von Leih- und Zeitarbeitsfirmen nach dem Uni-Abschluss kaputtgemacht werden; Das Beuteschema zielt dann auch klar auf Kinder im Grundschulalter, weil offensichtlich das Windel-Wechseln nicht beliebt bei Homosexuellen Lebensgemeinschaften ist.

Interessamt ist vor allem, daß zunehmend Geheimdienstmethoden angewendet werden gegen Familien, die um das Sorgerecht um ihre Kinder kämpfen trotz Hartz-IV-Schickanen. Vor allem bei Klagen beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen formal problematische Amtsgerichtsurteile, Jugendamts-Amtsvorgänge und Behörden-Amtshandlungen haben viele das Gefühl, abgehört zu werden. Gerichtsvollzieher, Jugendamtsmitarbeiter und Rechtsanwälte scheinen genaue Informationen zu haben, wann wer von der Familie zu hause ist, wo sich das Kind aufhält und wann wenig Zeugen in der Nähe sind. Methoden, die durchaus in den jetzigen NSA-Abhörskandal passen. So haben viele Familien das Gefühl, daß sie abgehört werden oder gezielt beobachtet werden.

Eltern-Gruppen emfehlen daher den leiblichen Eltern auch bei Scheidungsabsicht bei der Erziehung der Kinder sinnvoll und wohlwollend zusammenzuarbeiten, keine überzogenen Strafanzeigen gegen den jeweils anderen Elternteil zustellen und Aufenthaltsbestimmungsrechtsregelungen zu beachten. Gerade gegenseitige Strafanträge aus einem Scheidungskrieg werden gern im Geheimdienstmanier gesammelt und von homosexuellen Lebensgemeinschaften gegen andere verwendet. Werden solche alten Aussagen oder Strafanzeigen gegen die Familie mißbraucht, dann immer sofort prüfen lassen, ob Datenschutzregelungen missachtget wurden; Dies ist fast immer so, auch wenn Behörden da zum aktiven Lügen neigen. Und auch offen ansprechen, wenn homosexuelle Lebensgemeinschaften offensichtlich mit Geheimdiensten kollaborieren und mit illegal erhaltenen Informationen üble Nachrede gegen Familien betreiben. Die Gesetzesregelungen gegen Familien und die Praxis wurde zwar jetzt kurz vor der Wahl heimlich noch beschlossen, allerdings ist auf europäischer Ebene (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) durchaus noch Rückenwind für Beschwerden gegen diese Praxis zu erwarten. Die im Moment verbreiteten Pressemeldungen gegen angebliche Diskriminierung von Homosexuellen ist in Europa praktisch nur in Deutschland verbreitet, woanders in Europa ist die Stimmungslage anders!

Running Gag ist dabei beispielsweise immer wieder die Kündigung von Leuten

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