Mittwoch, 21. August 2013

Harzer als Stalking-Opfer - warum besonders gefährdet?

Stalking kommt vor allem im Hartz-IV-Bereich sehr häufig vor. Warum eigentlich?  Die Gründe für das Ausufern des Stalkings in den letzten 10 Jahen ist sind vor allem die Justizreformen der vergengenen 15 Jahre schuld, deren Folgen sich letztlich besonders im Hartz-IV-Umfeld sich eskalationsartig ausbreiten. Folgende Entwicklungen sind da besonders fatal:


Die juristischen Grundüberzeugungen der letzten Jahre, mehr aussergerichtliche Einigungen zu erreichen, teilweise über Schiedsmänner, und, wenn nicht möglich, Streitigkeiten möglichst über Zivilprozesse und weniger über Strafprozesse abzuwickeln. Antwort der Strasse darauf war das Wort "Opfer" in der typischen Bushido-Aussprache und vor allem in sozialen Brennpunkten eine völlige verrohung der sozialen Umgansformen; Beim Schiedsmann und Jugendamt wird in asozialster Weise gepöbelt und gelogen, Abgesprochene immer gleich klingende Lügen werden da üblich. Kriminalisten entdecken bei typischen Aussagen beim Schiedsmann, Betriebsrat, Schlichtungsstelle etc. typische Textelemente für gelogene Aussagen wie "Da kann man sagen, daß...", "Der mach ja auch immer...", "Man sagt darüber auch, daß..." usw. Typisch ist auch, daß auf Schiedsmannebene und auch auf Amtsgerichtsebene keinerlei Beweissicherung gemacht wird oder gar Beweise in der Regel nicht anerkannt werden und auf eine mündliche Verhandlung bestanden wird; Bei der dann meist die Aussagen nicht mal wörtlich aufgenommen werden. Experten vermuten selbst bei Amtsgerichtsverhandlungen, daß in der Mehrzahl der Verhandlungen schwerste Fehler bei der Beweisaufnahme gemacht werden. Justiz-Klüngel extrem ist das Niederschmettern von Strafanzeigen wegen Falschaussagen oder gar Meineiden wegen Widersprüchen, die dann im Nachhinein oft mehrfach umgeschrieben werden oder mit Äusserungen wie "Der Anwalt nimmt da die Schuld auf sich, er habe das beim Absprechen der Aussage wohl durcheinandergebraucht" oder "Die Zeit- und Ortsangaben können vielleicht etwas abweichen, aber das stimmt so!" All dies hat einen Bodensatz an Intensivstraftätern entstehen lassen, die selbst mit hoher praktischer Intelligenz Gegenanzeigen gegen ihr Opfer stellen und systematisch schauspielern beim geplanten Provozieren und Begehen von Straftagen auf der Basis von juristischem Halbwissen, wie man das dann falsch darstellen kann. Eine der Gruppen sind dabei die Stalker, wobei inzwischen neben sexueller Belästigung des Opfers auch juristisch terrorisiert wird unter Kenntnis der aktuellen Rechtspraxis und dann teilweise auch unter Nutzung von psychologischen Schuldunfähigkeitsattesten.

Typische Rechtspraxis, die Stalking dann noch stützen, sind:

  • Wer zu oft Opfer ist, stößt schnell bei der Polizei auf Tendenzen, ihn auch mal zu bestrafen. Man hört bei Polizisten oft Begründungen wie "Hier bekommt jeder mal eine rein" oder "3 mal Opfer mach ein mal Täter bei uns" oder ähnliches.
  • Psychologische Gutachten von Psychologen, die auch persönlichen Einfluss auf die Richterentscheidungen haben und vor allem auch die psychische Entwicklung und Terapierung des Täters beachten, bringen auch erstaunliche Strategien hervor. Beispielsweise psychologische Gutachten wie "dar darf nicht immer nur Unrecht bekommen, das fördert seinen Verfolgungswahn" oder "Der muss auch mal sehen, daß der andere Bestraft wird"
  • Dazu kommt, daß die Justiz jede Menge Leichen im Keller hat und bei der langjährigen Entwicklung eines Menschen zum Stalker selbst jede Menge falsch gemacht hat wie Fehlentscheidungen und unterlassene Hilfe. Menschlich gesehen besteht die Tendenz von Richtern und Jugendamtsmitarbeitern etc., eigene frühere gemachte Fehler dem Opfer irgendwie in die Schuhe zu schieben. Typischer Kommentar zum Opfer: "Sie müssen ja auch mal sehen, wie viel Ärger wir wegen Ihnen schon hatten. Das ist schon das x-te Schuldunfähigkeitsattest für den, das ich wegen Ihnen ausfüllen muss!"
  • Letztlich dann noch die Tendenz von Anwälten, sich und ihre Kanzleien zu finanzieren; Dies geht ja meist nicht auf Kosten der Täter, die nicht zahlen können oder wollen, sondern besser auf Kosten der Opfer. Ein Großteil der Anwälte finanziert sich dabei vor allem von den Opfern von Stalking, Opfern vom Jugendstrafrecht (Jugendgewalt) und von Opfern von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Hier ist im Berufsstand gängige Praxis, daß diese Einkommensquellen ja erhalten bleiben müssen und der Schutz vor Stalking, Jugendgewalt und Nachbarschaftsstreitigkeiten schon als Privileg gesehen wird, das nicht mehr selbstverständlich ist und vom Rechtsstaat nicht mehr kostenfrei gewährleistet zu werden braucht; Für das der durchschnittliche Deutsche pro Quartal ca. 300 € einplanen sollte. Leute, die das nicht bezahlen können (Harzer) oder wollen, werden dann nicht nur vom Stalker schikaniert, sondern auch noch bewusst von der Justiz!

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