Samstag, 9. März 2013

Probleme mit Ex-Stasi-Mitarbeitern?

Vor allem Wessis, die vor der Wiedervereinigung noch einen funktionierenden Rechtsstaat kannten, haben oft Probleme mit Ex-Stasi-Mitarbeitern. Vor allem Hartz-IV-Empfänger bekommen da oft Probleme. Einige Rechtsgrundsätze und Regelungen nach der Wiedervereinigung sind da wichtig zu wissen:


  • Es gab schon vor der Wiedervereinigung eine Regelung, daß ein Bundeswehr-Zeitsoldat nach 12 Jahren Militärdienstzeit von der Verwaltung als Beamter übernommen werden muss. Diese Regelung ist nach der Wiedervereinigung auch auf Zeitsoldaten der Ostdeutschen Armee ausgeweitet worden - also auch Ex-NVA-Soldaten haben ein Recht auf Bevorzugung gegenüber westdeutschen Angestellten auf den Arbeitsmarkt und auch bei der Zuweisung von Beamtenstellen - ausdrücklich auch in westlichen Bundesländern. Dabei ist es für Westdeutsche Hartz-IV -Empfänger schwer zu verstehen, daß ein Ex-NVA-Mitarbeiter jetzt beamteter Hartz-IV-Sachbearbeiter ist und Daten über die Wehrdienstzeit von westdeutsche Ex-Werhpflichtigen bekommt und oft sehr zynisch und wahrheitswidrig auswertet - und dann noch Halbwahrheiten verbreitet. Typisch: Entweder sind den Ex-NVA-Beamten die Wehrpflichtigen zu benachteiligen, weil sie den Wehrdienst verweigert haben oder ausgemustert worden sind, oder bei Vorlage von militärischen Leistungen werden sie als CIA-nahestehend oder als CIA-Spione bezeichnet und benachteiligt. Dabei werden oft die Lebensläufe intensiv durchgegangen und die Leute wie von der Stasi verhört - in normalen Arbeitsämtern. Dabei muss man noch wissen, daß viele dieser Beamten auch noch tatsächlich selbst der CIA sehr nahestehen, da viele dieser Ex-Stasi-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung einen regen Handel mit der CIA mit NVA-Militärgeheimnissen und teilweise auch Warschauer-Pakt-Militärgeheimnissen gemacht haben und daher oft bei der CIA registriert sind, sie hätten dort Verdienste. Die sehr schlappe Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit nach der Wiedervereinigung tut da ein übriges. Wichtig hier im Lebenslauf: keine Unterlagen der westdeutschen Militärdienstzeit zum Lebenslauf beifügen; Im Lebenslauf die Wehrdienstzeit nur kurz erwähnen und keine Nato-Begriffe oder Standorte hineinschreiben. Auch nicht nacht dem letzten Dienstgrad fragen lassen - davon hat man nur Probleme. Im übrigen sind praktisch alle ostdeutschen Militärdiensteinträge in Lebensläufen verfälscht - dies ist sogar rechtens. Man kann nun sicher nicht immer alle Nachfragen nach der Militärdienstzeit beim MAD zurückmelden - also am besten behaupten, man habe die Unterlagen nicht sofort greifbar, aber auf keinen Fall Arge-Mitarbeitern Unterlagen geben. Dies ist oft Anlass zu jahrelanger Schickane und Diskriminierung, nur weil dem Arge-Mitarbeiter irgendwas da nicht passt.
    .
  • Die Strafen von Ex-Stasi-Mitarbeitern sind meist verjährt, auch die Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis sind verjährt. Im übrigen machen die Gauck-Behörde und auch ostdeutsche Gerichte auf Privatnachfrage nach Ex-Stasi-Mitarbeitern meist falsche oder keine Angaben. Rückfragen kann man sich da sparen, wenn man von einem Ex-Stasi-Mitarbeiter gemobbt wird wegen seiner Militärdienstzeit.
    .
  • Grundsätzlich machen Ex-Stasi-Mitarbeiter möglicherweise auch Geschäfte mit allen politischen Richtungen - Man muss auch damit rechnen, daß die Daten an den russischen Geheimdienst verkaufen. Auch aus diesem Grunde - Vorsicht mit allen Daten, die man da abgibt.
    .
  • Das Problem der Ex-Stasi-Mitarbeiter ist besonders ausgeprägt bei der Stellenvermittlung, bei Zeitarbeitsunternehmen und Arbeitnehmerverleih. Hier nur kurze Lebensläufe abgeben, wo alle verfänglichen Bundeswehr-Daten nicht enthalten sind.
    .
  • Vorsicht bei der psychologischen Abteilung der Arbeitsämter. Hier sind oft die gleichen Ärzte, die schon in der Ex-DDR Dissidenten und Ausreisewillige als psychisch krank begutachtet haben und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen haben. Da es offiziell nach der Gauck-Behörde nie politische Psychiatrien in der DDR gegeben hat, sind die meisten dieser Ärzte in ihrem Methoden völlig legalisiert. Meist beschränkt sich deren Gutachten aber heute auf angebliches Übergewicht und psychologische Arbeitsunfähigkeit, das meist völlig willkürlich behauptet wird - selbst bei deutlichem Untergewicht nach Body-Mass-Index und nach langjähriger erfolgreicher beruflicher Tätigkeit. Solche Gutachten können fast immer aus formalen Fehlern angefochten werden - Am besten direkt an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

Keine Kommentare: